Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat innerhalb der Genossenschaft die Aufgabe, im Interesse der Mitglieder den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern.
(C) GENO50
GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EGKLAGENFURTER RING 84 A65187 WIESBADENÖFFNUNGSZEITENMO – DO09–12 UHR13–16 UHRFR09–12 UHR oder nach Vereinbarung
VorstandDer Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft und entscheidet in gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik und die grundlegenden Fragen der Entwicklung der Genossenschaft. Er ist nicht an die Weisungen des Aufsichtsrates und der Vertreterversammlung gebunden. Kaufmännische VorständinMaren SchargitzTechnischer VorstandUwe Ricke-Alder
AufsichtsratDer Aufsichtsrat hat innerhalb der Genossenschaft die Aufgabe, im Interesse der Mitglieder den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern. Der Aufsichtsrat muss unabhängig und fachlich qualifi-ziert und ein Mitglied der Genossenschaft sein.Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreter-versammlung für 3 Jahre gewählt.
Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat innerhalb der Genossenschaft die Aufgabe, im Interesse der Mitglieder den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern.
GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EGKLAGENFURTER RING 84 A65187 WIESBADENÖFFNUNGSZEITENMO – DO09–12 UHR13–16 UHRFR09–12 UHR oder nach Vereinbarung
VorstandDer Vorstand leitet eigenverantwortlich die Ge-schäfte der Genossenschaft und entscheidet in ge-meinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik und die grundlegenden Fragen der Entwicklung der Genossenschaft. Er ist nicht an die Weisungen des Aufsichtsrates und der Vertre-terversammlung gebunden. Kaufmännische VorständinMaren SchargitzTechnischer VorstandUwe Ricke-Alder
AufsichtsratDer Aufsichtsrat hat innerhalb der Genossenschaft die Aufgabe, im Interesse der Mitglieder den Vor-stand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern. Der Aufsichtsrat muss unabhängig und fachlich qualifiziert und ein Mitglied der Genossenschaft sein.Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Ver-treterversammlung für 3 Jahre gewählt.
Wahl-periode endet mit Vertreterver-samm-lung
Wolfgang Hessenauer
Stadtrat a.D.
Vorsitzender
2025
Thomas Knierim
Diplom-Finanzwirt
stv. Vorsitzenderund Schriftführer
2025
Petra Horschler
Bankkauf-frau
stellvertretende Schriftführerin
2026
Johann Groth
Verwaltungsangestellter a.D.
2027
Udo Girbig
Revisor Verkehrs-technik
2025
Arno Goßmann
Bürger-meister der Landes-hauptstadt Wiesbaden a.D.